
Die Unterstützung der Handwerksunternehmen erfolgt im Rahmen der Innovationsförderung des Landes Niedersachsen. Gefördert werden anwendungsnahe Innovationsprozesse, wie zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein verwertbares neues oder neuartiges vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine verwertbare neuartige Dienstleistung sowie ergänzend Vorhaben für Absatzsteigerungen durch verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten. Darunter fallen unter anderem Entwicklungsarbeiten bei der Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse in einem anderen oder neuen Anwendungsbereich, zur Anpassung von Fertigungsverfahren sowie von Produkt- und Dienstleistungsdesign.
Der Förderumfang beträgt bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.
Beratung zu dem Förderprogramm erteilt der Beauftragte für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, Jörg Alexander, Tel. 0541/6929-930 bzw. E-Mail: J.Alexander@hwk-os-el.de.